Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Unsere Angegebene Preise beinhalten grundsätzlich die zum Tag des erstellten

Kostenvoranschlages, die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

 

2. Die Erstellung des Kostenvoranschlages ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

 

3. Der Endbetrag ist 5 Tage nach erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

4. Auf die Beschichtungsarbeiten gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Rechnungsdatum.

 

5. Auf Dach- oder Fassaden- Reinigungsarbeiten gibt es keine Garantie. die Arbeiten sind durch den

Auftraggeber oder seines Vertreters unverzüglich nach Fertigstellung in Augenschein zu nehmen und ggf.

Unregelmässigkeiten oder Schäden zu beanstanden. Dies werden dann selbstverständlich und unverzüglich

korrigiert.

 

6. Die Gewährleistungshaftung für Mängel und deren Folgen ist für den Auftragnehmer auf den

Betrag des tatsächlich vom Auftraggeber bezahlten Entgeltes für den hergestellten Wert begrenzt.

Für Schäden bzw. spätere Schäden am hergestellten Wert wird dann keine Gewährleistung übernommen

wenn diese auf versteckte bauseitige Mängel zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der

Auftragseinholung schon vorhanden aber im Rahmen der "normalerweise Ã¼blichen" Sorgfaltspflicht

des Auftragnehmers nicht erkennbar waren. Gewährleistungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen,

wenn dem hergestellten Wert nachträglich Schäden durch z. B unsachgemässe Behandlung,

Naturkatastrophen, mutwillige Zerstörung oder nachträglich auftretende Baumängel ect. zugefügt werden.

 

7. Reklamationen, bezüglich Wasserschäden müssen uns innerhalb von 4 Wochen

nach Rechnungsstellung in Schriftform ( Brief, Fax oder EMail ) mitgeteilt werden.

Dies gilt für Dächer und Fassaden.

 

8. Reklamationen, bezüglich des Beschichtungsmaterials müssen uns innerhalb der

gewährten 5 Jahre nach Rechnungsdatum in Schriftform ( Brief, Fax, EMail ) mitgeteilt werden.

Sie werden dann nach nochmaliger in Augenscheinnahme, umgehend beseitigt.

Dies gilt für Dächer und Fassaden.

 

9. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unter Vollkaufleuten gilt der Gerichtsstand Schleswig

 als vereinbart.

 

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