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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Unsere Angegebene Preise beinhalten grundsätzlich die zum Tag des erstellten |
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Kostenvoranschlages, die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. |
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2. Die Erstellung des Kostenvoranschlages ist für Sie grundsätzlich kostenlos. |
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3. Der Endbetrag ist 5 Tage nach erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. |
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4. Auf die Beschichtungsarbeiten gewähren wir 5 Jahre Gewährleistung ab Rechnungsdatum. |
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5. Auf Dach- oder Fassaden- Reinigungsarbeiten gibt es keine Garantie. die Arbeiten sind durch den |
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Auftraggeber oder seines Vertreters unverzüglich nach Fertigstellung in Augenschein zu nehmen und ggf. |
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Unregelmässigkeiten oder Schäden zu beanstanden. Dies werden dann selbstverständlich und unverzüglich |
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korrigiert. |
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6. Die Gewährleistungshaftung für Mängel und deren Folgen ist für den Auftragnehmer auf den |
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Betrag des tatsächlich vom Auftraggeber bezahlten Entgeltes für den hergestellten Wert begrenzt. |
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Für Schäden bzw. spätere Schäden am hergestellten Wert wird dann keine Gewährleistung übernommen |
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wenn diese auf versteckte bauseitige Mängel zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der |
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Auftragseinholung schon vorhanden aber im Rahmen der "normalerweise üblichen" Sorgfaltspflicht |
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des Auftragnehmers nicht erkennbar waren. Gewährleistungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen, |
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wenn dem hergestellten Wert nachträglich Schäden durch z. B unsachgemässe Behandlung, |
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Naturkatastrophen, mutwillige Zerstörung oder nachträglich auftretende Baumängel ect. zugefügt werden. |
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7. Reklamationen, bezüglich Wasserschäden müssen uns innerhalb von 4 Wochen |
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nach Rechnungsstellung in Schriftform ( Brief, Fax oder EMail ) mitgeteilt werden. |
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Dies gilt für Dächer und Fassaden. |
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8. Reklamationen, bezüglich des Beschichtungsmaterials müssen uns innerhalb der |
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gewährten 5 Jahre nach Rechnungsdatum in Schriftform ( Brief, Fax, EMail ) mitgeteilt werden. |
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Sie werden dann nach nochmaliger in Augenscheinnahme, umgehend beseitigt. |
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Dies gilt für Dächer und Fassaden. |
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9. Gerichtsstand |
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Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unter Vollkaufleuten gilt der Gerichtsstand Schleswig |
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als vereinbart. |
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